Systemlösungen für Ihre Fertigung
Datentransfer in Perfektion. Machen Sie Ihrer Programmübertragung jetzt Beine und integrieren Sie auch ältere Maschinen in Ihr Standard Netzwerk. Datentransfer mit Netzwerkboxen (LAN), oder Funkboxen (WLAN) frei einstellbar.
Leistungsfähige NC-Programmverwaltung archiviert NC-Programme, sowie beliebige Dokumente, wie PDF, digitale Bilder, Word Dateien, u.v.m. Automatische Speicherung der NC-Programme auf Basis einer modernen, leistungsfähigen SQL-Datenbank.
AutoMDE - Maschinendatenerfassung mit Nutzlaufanalyse der Stillstandszeiten. Schaffen Sie sich entscheidende Vorteile und steigern Sie die Produktivität Ihrer Fertigung. Entdecken Sie mit wenig Aufwand bisher verborgene Potentiale.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Betriebssystem: Windows 7,8,10 mit 32 oder 64bit
Internetbrowser: AutoDNC und AutoMDE benötigen einen aktuellen Internetbrowser der neuesten Generation. Hierbei können folgende Browser eingesetzt werden: Firefox, Chrome, Safari, Opera, IE.
Das Standard DNC Protokoll ist ein hardware-, oder softwareabhängiger Handshake (RTS/CTS oder Xon/Xoff) und kommt z.B. bei Steuerungen von Fanuc, Siemens, Okuma, usw. zum Einsatz.
Einige Steuerungshersteller, wie z.B. Heidenhain (FE-Mode), Grundig (LSV2-Mode), Mazak (Mazatrol Mode) bieten spezielle DNC Protokolle an, die von AutoDNC unterstützt werden. Steuerungen die mittels FTP-Protokoll über das Netzwerk kommunizieren, werden von AutoDNC direkt angesteuert.
Alle Maschinen, die über eine serielle Schnittstelle oder eine Ethernet-Karte verfügen. Einige Steuerungen benutzen auch spezielle DNC Protokolle. AutoDNC unterstützt den normalen Handshake (Xon/Xoff oder RTS/CTS), sowie alle gängigen DNC Protokolle (TNC, LSV2, Fidia DNC, Mazatrol DNC, etc.). Maschinen mit Netzwerkkarte können direkt über das FTP Protokoll mit AutoDNC kommunizieren.
Ja. Der Sende- oder Empfangsbetrieb erfolgt für jede Maschine völlig unabhängig von allen anderen Maschinen. Mehrere Hundert Maschinen können parallel kommunizieren.
AutoDNC unterstützt bis zu 115200 Baud für jede Maschine.
(nachfolgend AutoDNC)
1. Geltungsbereich
1.1 Es werden für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen von AutoDNC vereinbart. Demnach gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
1.2 Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden auch für den Fall nicht Vertragsinhalt, wenn diesen ausdrücklich nicht widersprochen wird.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen stets der Schriftform.
2. Angebote
2.1 Sämtliche Angebote von AutoDNC sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn Sie von AutoDNC schriftlich bestätigt sind. Dem steht die Ausführung der Bestellung, wenn auch nur teilweise, durch AutoDNC gleich.
2.2 AutoDNC behält sich im Zuge des technischen Fortschrittes gestalterische und technische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Angeboten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen grundsätzlich vor. Hieraus können Rechte gegen AutoDNC nicht geltend gemacht werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager Berlin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Versand- und Installationskosten.
3.2 Sofern nicht anderweitiges vermerkt, sind alle Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3.3 AutoDNC ist stets berechtigt, Zahlungen auf ältere Verbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen. Anders lautende Bestimmungen des Kunden gelten nicht.
3.4 Kommt der Kunde in Verzug, erhebt AutoDNC Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens aber 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank.
3.5 Verletzt der Kunde seine vertragsgemäße Zahlungspflicht, stellt er seine Zahlungen ein, oder werden AutoDNC Umstände bekannt, die insbesondere durch mangelnde Kreditwürdigkeit die Forderungen von AutoDNC gefährden, kann AutoDNC die gesamte Restschuld fällig stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen und den Eigentumsvorbehalt nach 7.4 geltend machen.
3.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung nicht berechtigt, es sei denn, AutoDNC stimmt dem ausdrücklich zu oder erkennt die Ansprüche an. Dem Anerkenntnis steht die rechtskräftige Feststellung der Gegenansprüche gleich.
4. Liefer- und Leistungszeiten
4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind alle genannten Liefer- und Leistungszeiten unverbindlich.
4.2 Alle Liefertermine beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie verlängern sich unbeschadet der Rechte von AutoDNC bei Kundenverzug um den Verzugszeitraum.
4.3 AutoDNC ist zur Teillieferung berechtigt.
4.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Beschaffungsschwierigkeiten wie Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc. und sonstige Ereignisse, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht in den Verantwortungsbereich von AutoDNC fallen, werden von AutoDNC nicht vertreten. Dies gilt auch für verbindlich vereinbarte Fristen und Termine. AutoDNC ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen für die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Mit Ausnahme von schriftlich vereinbarten Fixterminen liegt ein Verzug bei AutoDNC erst dann vor, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat. Dem Kunden steht für den Fall des Verzuges von AutoDNC eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Verzugswoche, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Jedweder Schadensersatzanspruch aus Verzug ist ausgeschlossen, es sei denn, AutoDNC hat den Verzug durch grob fahrlässiges Verschulden herbeigeführt.
5. Versand
5.1 Jeder Versand, auch frachtfrei, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Sendung an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch für die Direktbelieferung des Kunden von Herstellern auf Veranlassung von AutoDNC. Wird der Versand verzögert oder unmöglich, ohne dass AutoDNC ein grobes Verschulden trifft, geht die Gefahr mit Absendung einer Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden wird die Ware gegen Transportschäden und Verlust versichert.
6. Gewährleistung
6.1 AutoDNC leistet Gewähr für die gelieferte Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Ware oder Anzeige der Versandbereitschaft. Ist eine Installation durch AutoDNC vereinbart, so beginnt die Frist mit Fertigstellung der Installation.
6.2 Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen durch den Kunden nicht befolgt, entfällt die Gewährleistung.
6.3 Der Kunde hat eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Produkteingang oder erstmaligem Auftreten des Fehlers schriftlich mitzuteilen und die Ware an AutoDNC frachtfrei zurückzusenden.
6.4 Liegen Mängel vor, so kann AutoDNC nach eigener Wahl nachbessern oder kostenfreien Ersatz liefern, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder AutoDNC fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
6.5 Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht abgetreten werden.
6.6 Hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt und kommt AutoDNC der Gewährleistungsverpflichtung innerhalb dieser Frist nicht nach, so kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.7 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche, die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind oder auf Vorsatz beziehungsweise grober Fahrlässigkeit von AutoDNC beruhen. Ersatz- und Nachlieferungen verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller, auch zukünftigen Forderungen aus dem Vertrag zwischen AutoDNC und dem Kunden und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung verbleibt die gelieferte Ware im alleinigen Eigentum von AutoDNC.
7.2 Der Kunde darf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr die Vorbehaltsware auch unter Eigentumsvorbehalt nicht weitergeben. Unzulässig ist weiterhin eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Der Kunde ist verpflichtet AutoDNC umgehend schriftlich mitzuteilen, sobald ein Dritter Zugriff auf die Vorbehaltsware nimmt und darüber hinaus den Dritten umgehend auf das Eigentum von AutoDNC hinzuweisen.
7.3 Ist das (Mit)Eigentum von AutoDNC durch Verbindung, Vermischung und Verarbeitung erloschen, so gilt bereits jetzt, daß das Eigentum des Erwerbers an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilmäßig auf AutoDNC übergeht.
7.4 AutoDNC ist berechtigt, bei Zahlungsverzug auch aus anderen Zahlungsverhältnissen mit dem Kunden die Vorbehaltsware nach Geltendmachung des Eigentums an sich zu nehmen und hierzu die Geschäftsräume des Kunden zu betreten.
7.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt.
8. Softwarebestimmungen, Softwarelizenz
8.1 Die Softwarelizenz gilt mit Lieferung als erteilt. Sämtliche Verwertungsrechte verbleiben ohne jede Einschränkung bei AutoDNC.
8.2. Der Kunde ist berechtigt, die lizenzierte Software einschließlich nachfolgender Updates und der Dokumentation zu nutzen. Nutzung im lizenzrechtlichen Sinne ist ausschließlich die Eigennutzung durch den Kunden. Der Verkauf oder die Gebrauchsüberlassung auch nach Konkurs oder Betriebsübernahme ist ausgeschlossen.
8.3 Der Kunde darf die Software Dritten nicht zugänglich machen, die nicht in seinem Auftrag handeln.
8.4 AutoDNC behält stellvertretend für den Hersteller alle Verwertungsrechte an der Software.
8.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software oder Dokumentation anzufertigen. Hiervon ausgenommen ist die einmalige Kopie der Programme zu Sicherungszwecken. Der Kunde hat für eine sichere Aufbewahrung dieser Kopie Sorge zu tragen und verpflichtet sich zur Übernahme entstandener Schäden bei AutoDNC, sofern er hierbei die gebotene Sorgfalt verletzt.
8.6 Für die Softwarelizenz ist die jeweils vereinbarte Gebühr an AutoDNC zu entrichten.
9. Schutz und Urheberrechte
9.1 AutoDNC ist alleine berechtigt und verpflichtet, die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte stellvertretend für den Hersteller wahrzunehmen und den Kunden gegen etwaige Ansprüche Dritter zu verteidigen. Bei Schutzrechtsverletzungen Dritter kann AutoDNC die Software so abändern oder ergänzen lassen, dass die etwaigen Schutzrechte Dritter nicht verletzt sind, soweit es nicht möglich ist, dem Kunden das Recht zur Nutzung des Produkts mit angemessenen wirtschaftlichen Möglichkeiten zu erhalten.
9.2 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schutzrechtsverletzung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von AutoDNC verursacht.
9.3 Verändert der Kunde die Software oder integriert sie in ein Fremdsystem, entfällt jede Haftung und Gewährleistung von AutoDNC. Soweit dadurch etwaige Schutz- oder Urheberrechte verletzt werden, stellt der Kunde AutoDNC von eventuellen Ansprüchen frei.
10. Installation, Schulung und Wartung
10.1 Die Software wird zusammen mit einer Installationsanweisung in installationsfähiger Form übergeben. Installationen durch AutoDNC erfolgen zu Lasten des Kunden.
10.2 Schulungen der Software und Einführungskurse für Mitarbeiter des Kunden sind nicht Gegenstand des Lizenzvertrages und bedürfen einer gesonderten Dienstleistungsvereinbarung mit AutoDNC.
10.3 Die Softwarewartung richtet sich nach einem gesonderten Wartungsvertrag.
11. Haftung
11.1 AutoDNC haftet dem Kunden ausschließlich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden. Eine persönliche Haftung von AutoDNC Mitarbeitern die als Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
11.2 AutoDNC haftet nicht für einen mittelbaren Schaden, wie z.B. Mangelfolgeschaden, entgangener Gewinn oder für den Verlust von Daten oder Programmen.
12. Warenexport
12.1 In Nicht-EG-Länder bedarf ein Export der Waren der schriftlichen Einwilligung von AutoDNC, unabhängig davon, ob der Kunde für das Einholen sämtlicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst Sorge zu tragen hat.
13. Erfüllungsort
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz von AutoDNC.
13.2 Mit Kunden, die zu Kaufleuten im Sinn des § 1, 2, 3, 5 und 6 HGB gehören oder gemäß § 38.1 ZPO juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtstand Berlin vereinbart.
13.3 AutoDNC ist auch zur Klage bei dem für den Kunden zuständigen Gericht berechtigt.
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB nichtig sein oder werden, so wird die Gesamtwirksamkeit der Übrigen hierdurch nicht berührt. Eine unwirksame oder nichtige Klausel ist so zu ersetzen, dass sie dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
(Stand 02.02.2016)
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