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AutoDNC Systeme Andreas Beetz Raduhner Strasse 16 12355 Berlin (nachfolgend AutoDNC)
1. Geltungsbereich
1.1 Es werden für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen ausschließlich diese
Geschäftsbedingungen von AutoDNC vereinbart. Demnach gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
1.2 Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden auch für den Fall nicht Vertragsinhalt, wenn diesen
ausdrücklich nicht widersprochen wird.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen stets der Schriftform.
2. Angebote
2.1 Sämtliche Angebote von AutoDNC sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als
angenommen, wenn Sie von AutoDNC schriftlich bestätigt sind. Dem steht die Ausführung der Bestellung, wenn
auch nur teilweise, durch AutoDNC gleich.
2.2 AutoDNC behält sich im Zuge des technischen Fortschrittes gestalterische und technische Abweichungen
von Angaben in Prospekten, Angeboten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen grundsätzlich vor. Hieraus
können Rechte gegen AutoDNC nicht geltend gemacht werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager Berlin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackungs-,
Versand- und Installationskosten.
3.2 Sofern nicht anderweitiges vermerkt, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug fällig.
3.3 AutoDNC ist stets berechtigt, Zahlungen auf ältere Verbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen.
Anders lautende Bestimmungen des Kunden gelten nicht.
3.4 Kommt der Kunde in Verzug, erhebt AutoDNC Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens aber 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank.
3.5 Verletzt der Kunde seine vertragsgemäße Zahlungspflicht, stellt er seine Zahlungen ein, oder werden
AutoDNC Umstände bekannt, die insbesondere durch mangelnde Kreditwürdigkeit die Forderungen von AutoDNC gefährden,
kann AutoDNC die gesamte Restschuld fällig stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen und den
Eigentumsvorbehalt nach 7.4 geltend machen.
3.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung nicht berechtigt, es sei denn, AutoDNC stimmt dem ausdrücklich zu oder erkennt
die Ansprüche an. Dem Anerkenntnis steht die rechtskräftige Feststellung der Gegenansprüche gleich.
4. Liefer- und Leistungszeiten
4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind alle genannten Liefer- und Leistungszeiten unverbindlich.
4.2 Alle Liefertermine beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten
der Ausführung und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie verlängern sich unbeschadet der
Rechte von AutoDNC bei Kundenverzug um den Verzugszeitraum.
4.3 AutoDNC ist zur Teillieferung berechtigt.
4.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Beschaffungsschwierigkeiten wie Betriebsstörungen,
Streik, behördliche Anordnungen etc. und sonstige Ereignisse, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen und nicht in den Verantwortungsbereich von AutoDNC fallen, werden von AutoDNC nicht vertreten. Dies gilt
auch für verbindlich vereinbarte Fristen und Termine. AutoDNC ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen für die Dauer
der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Mit Ausnahme von schriftlich vereinbarten Fixterminen liegt ein Verzug bei AutoDNC erst dann vor, wenn der Kunde
schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat. Dem Kunden steht für den Fall des Verzuges von
AutoDNC eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Verzugswoche, insgesamt jedoch höchstens 5% des
Rechnungswertes der betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Jedweder Schadensersatzanspruch aus Verzug ist
ausgeschlossen, es sei denn, AutoDNC hat den Verzug durch grob fahrlässiges Verschulden herbeigeführt.
5. Versand
5.1 Jeder Versand, auch frachtfrei, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Sendung an den Spediteur
oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch für die Direktbelieferung des Kunden von
Herstellern auf Veranlassung von AutoDNC. Wird der Versand verzögert oder unmöglich, ohne dass AutoDNC ein grobes Verschulden
trifft, geht die Gefahr mit Absendung einer Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Nur auf
ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden wird die Ware gegen Transportschäden und Verlust versichert.
6. Gewährleistung
6.1 AutoDNC leistet Gewähr für die gelieferte Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist
beginnt mit Abnahme der Ware oder Anzeige der Versandbereitschaft. Ist eine Installation durch AutoDNC vereinbart,
so beginnt die Frist mit Fertigstellung der Installation.
6.2 Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen durch den Kunden nicht befolgt, entfällt die Gewährleistung.
6.3 Der Kunde hat eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Produkteingang
oder erstmaligem Auftreten des Fehlers schriftlich mitzuteilen und die Ware an AutoDNC frachtfrei zurückzusenden.
6.4 Liegen Mängel vor, so kann AutoDNC nach eigener Wahl nachbessern oder kostenfreien Ersatz liefern, es sei denn,
eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder AutoDNC fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
6.5 Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht abgetreten werden.
6.6 Hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt und kommt AutoDNC der Gewährleistungsverpflichtung
innerhalb dieser Frist nicht nach, so kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.7 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche, die Geltendmachung von
Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind oder
auf Vorsatz beziehungsweise grober Fahrlässigkeit von AutoDNC beruhen. Ersatz- und Nachlieferungen verlängern die
Gewährleistungsfrist nicht.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller, auch zukünftigen Forderungen aus dem Vertrag zwischen AutoDNC und dem
Kunden und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung verbleibt die gelieferte Ware im alleinigen Eigentum
von AutoDNC.
7.2 Der Kunde darf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr die Vorbehaltsware auch unter Eigentumsvorbehalt nicht
weitergeben. Unzulässig ist weiterhin eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Der Kunde ist verpflichtet
AutoDNC umgehend schriftlich mitzuteilen, sobald ein Dritter Zugriff auf die Vorbehaltsware nimmt und darüber hinaus
den Dritten umgehend auf das Eigentum von AutoDNC hinzuweisen.
7.3 Ist das (Mit)Eigentum von AutoDNC durch Verbindung, Vermischung und Verarbeitung erloschen, so gilt bereits jetzt,
daß das Eigentum des Erwerbers an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilmäßig auf AutoDNC
übergeht.
7.4 AutoDNC ist berechtigt, bei Zahlungsverzug auch aus anderen Zahlungsverhältnissen mit dem Kunden die Vorbehaltsware
nach Geltendmachung des Eigentums an sich zu nehmen und hierzu die Geschäftsräume des Kunden zu betreten.
7.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt.
8. Softwarebestimmungen, Softwarelizenz
8.1 Die Softwarelizenz gilt mit Lieferung als erteilt. Sämtliche Verwertungsrechte verbleiben ohne jede
Einschränkung bei AutoDNC.
8.2. Der Kunde ist berechtigt, die lizenzierte Software einschließlich nachfolgender Updates und der Dokumentation
zu nutzen. Nutzung im lizenzrechtlichen Sinne ist ausschließlich die Eigennutzung durch den Kunden. Der Verkauf
oder die Gebrauchsüberlassung auch nach Konkurs oder Betriebsübernahme ist ausgeschlossen.
8.3 Der Kunde darf die Software Dritten nicht zugänglich machen, die nicht in seinem Auftrag handeln.
8.4 AutoDNC behält stellvertretend für den Hersteller alle Verwertungsrechte an der Software.
8.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software oder Dokumentation anzufertigen. Hiervon ausgenommen
ist die einmalige Kopie der Programme zu Sicherungszwecken. Der Kunde hat für eine sichere Aufbewahrung dieser
Kopie Sorge zu tragen und verpflichtet sich zur Übernahme entstandener Schäden bei AutoDNC, sofern er hierbei die
gebotene Sorgfalt verletzt.
8.6 Für die Softwarelizenz ist die jeweils vereinbarte Gebühr an AutoDNC zu entrichten.
9. Schutz und Urheberrechte
9.1 AutoDNC ist alleine berechtigt und verpflichtet, die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte stellvertretend für
den Hersteller wahrzunehmen und den Kunden gegen etwaige Ansprüche Dritter zu verteidigen. Bei Schutzrechtsverletzungen
Dritter kann AutoDNC die Software so abändern oder ergänzen lassen, dass die etwaigen Schutzrechte Dritter nicht verletzt
sind, soweit es nicht möglich ist, dem Kunden das Recht zur Nutzung des Produkts mit angemessenen wirtschaftlichen
Möglichkeiten zu erhalten.
9.2 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schutzrechtsverletzung ist vorsätzlich oder grob
fahrlässig von AutoDNC verursacht.
9.3 Verändert der Kunde die Software oder integriert sie in ein Fremdsystem, entfällt jede Haftung und Gewährleistung
von AutoDNC. Soweit dadurch etwaige Schutz- oder Urheberrechte verletzt werden, stellt der Kunde AutoDNC von eventuellen
Ansprüchen frei.
10. Installation, Schulung und Wartung
10.1 Die Software wird zusammen mit einer Installationsanweisung in installationsfähiger Form übergeben.
Installationen durch AutoDNC erfolgen zu Lasten des Kunden.
10.2 Schulungen der Software und Einführungskurse für Mitarbeiter des Kunden sind nicht Gegenstand des Lizenzvertrages
und bedürfen einer gesonderten Dienstleistungsvereinbarung mit AutoDNC.
10.3 Die Softwarewartung richtet sich nach einem gesonderten Wartungsvertrag.
11. Haftung
11.1 AutoDNC haftet dem Kunden ausschließlich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden. Eine persönliche
Haftung von AutoDNC Mitarbeitern die als Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
11.2 AutoDNC haftet nicht für einen mittelbaren Schaden, wie z.B. Mangelfolgeschaden, entgangener Gewinn oder für den
Verlust von Daten oder Programmen.
12. Warenexport
12.1 In Nicht-EG-Länder bedarf ein Export der Waren der schriftlichen Einwilligung von AutoDNC, unabhängig davon,
ob der Kunde für das Einholen sämtlicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst Sorge zu tragen hat.
13. Erfüllungsort
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz von AutoDNC.
13.2 Mit Kunden, die zu Kaufleuten im Sinn des §§ 1, 2, 3, 5 und 6 HGB gehören oder gemäß §§ 38.1 ZPO juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtstand Berlin
vereinbart.
13.3 AutoDNC ist auch zur Klage bei dem für den Kunden zuständigen Gericht berechtigt.
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB nichtig sein oder werden, so wird die Gesamtwirksamkeit der
Übrigen hierdurch nicht berührt. Eine unwirksame oder nichtige Klausel ist so zu ersetzen, dass sie dem gewollten
Zweck am nächsten kommt.
(Stand 04.01.2010)
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